Cybermobbing: Was Eltern tun können
Wird dein Kind online gemobbt: zuhören, Beweise per Screenshot sichern, nicht zurückschreiben, Inhalte melden und bei Drohungen oder Erpressung Anzeige erstatten.
Das kannst du jetzt tun
- Nimm dein Kind ernst und hör zu. Sag ihm, dass es keine Schuld hat.
- Sichere Beweise: Mach Screenshots von Nachrichten, Kommentaren und Profilen, mit Datum und Plattform.
- Ausnahme: Sind Nacktbilder deines Kindes oder anderer Kinder im Umlauf, mach davon keine Screenshots. Dann gilt der Weg „Nacktbild im Chat“.
- Dein Kind sollte nicht antworten. Blockiert die Personen und meldet die Inhalte auf der Plattform. Verstößt ein Inhalt gegen den Jugendmedienschutz und die Plattform löscht ihn nicht, kannst du die Adresse zusätzlich bei jugendschutz.net melden.
- Geht das Mobbing von der Schule aus, sprich in Absprache mit deinem Kind mit der Klassenlehrkraft, der Vertrauenslehrkraft oder der Schulleitung.
- Bei Drohungen, Erpressung, Gewaltandrohungen oder heimlich gemachten Aufnahmen: Erstatte Anzeige bei der Polizei. Viele Formen von Cybermobbing sind strafbar.
- Holt euch Unterstützung: Für dein Kind gibt es die Nummer gegen Kummer und JUUUPORT, für dich das Elterntelefon.
Bitte nicht
- Zurückschlagen oder dein Kind zurückschreiben lassen. Das verschärft das Mobbing.
- Die Eltern der Täter vorschnell selbst konfrontieren. Besser eine neutrale Person einbeziehen, zum Beispiel die Schule.
- Das Handy wegnehmen. Dann fühlt sich dein Kind bestraft und erzählt beim nächsten Mal nichts.
Hier meldest du dich
Nummer gegen Kummer
Kostenlose, anonyme Beratung für Kinder und Jugendliche.
Mo–Sa 14–20 Uhr
JUUUPORT
Junge Menschen beraten junge Menschen online, zum Beispiel bei Cybermobbing oder sexueller Belästigung. Kostenlos, vertraulich und anonym.
Keine Notfallberatung. Bei Gefahr: 110.
Elterntelefon
Kostenlose, anonyme Beratung für Eltern.
Mo, Mi, Fr 9–17 Uhr · Di, Do 9–19 Uhr
jugendschutz.net
Verstöße gegen den Jugendmedienschutz oder jugendgefährdende Inhalte im Netz melden.
Gemeldet wird nur die Adresse (URL). Die Angabe deiner E-Mail ist freiwillig.
Onlinewache der Polizei
Anzeige online erstatten, wenn keine akute Gefahr besteht.
Wähle dort dein Bundesland. Ist es im Internet passiert, gilt das Bundesland, in dem du wohnst. Du kannst auch anrufen oder zu jeder Polizeiwache gehen.