Nacktbild im Klassenchat: Was Eltern tun sollten
Hat dein Kind ein Nackt- oder Missbrauchsbild in einem Chat bekommen: nicht weiterleiten, keinen Screenshot machen und möglichst sofort die Polizei informieren.
Das kannst du jetzt tun
- Leite das Bild nicht weiter, zeig es niemandem und mach keinen Screenshot.
- Melde es möglichst sofort der Polizei, vor Ort, telefonisch oder über die Onlinewache. Wer so etwas ungefragt bekommt und sofort meldet, kann straffrei bleiben.
- Frag die Polizei, ob und wie Beweise gesichert werden und ob ihr das Bild löschen sollt.
- Dein Kind kann im Chat widersprechen, auf die Strafbarkeit hinweisen und den Chat verlassen.
- Ist es ein Klassenchat, informiere zusätzlich die Schule.
- Hat dein Kind das Bild selbst weitergeleitet: Kinder unter 14 sind nicht strafmündig. Sprich trotzdem mit der Polizei.
Bitte nicht
- Das Bild weiterleiten, auch nicht an Lehrkräfte oder andere Eltern, um es einordnen zu lassen.
- Selbst Screenshots als Beweis anlegen.
- Dem Kind Vorwürfe machen. Es hat das Bild bekommen, nicht verursacht.
Hier meldest du dich
Onlinewache der Polizei
Anzeige online erstatten, wenn keine akute Gefahr besteht.
Wähle dort dein Bundesland. Ist es im Internet passiert, gilt das Bundesland, in dem du wohnst. Du kannst auch anrufen oder zu jeder Polizeiwache gehen.
Nummer gegen Kummer
Kostenlose, anonyme Beratung für Kinder und Jugendliche.
Mo–Sa 14–20 Uhr
Hilfetelefon Sexueller Missbrauch
Anonyme, kostenlose Beratung für Betroffene, Angehörige und Eltern.
Mo, Mi, Fr 9–14 Uhr · Di, Do 15–20 Uhr